Oberflächenbeschichtung / Tankbeschichtung nach §19 WHG (Wasserhaushaltsgesetz)
Laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach WHG bestimmte Arbeiten
an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten ausführen.
Betreiber solcher Anlagen verantworten zudem, dass nur entsprechend zertifizierte Betriebe für diese Tätigkeiten beauftragt werden.
Wir sind ein professioneller WHG-Fachbetrieb nach §19 mit Sitz in Mücke bei Giessen.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in Beschichtungstechnik, Betonsanierung, Fugentechnik nach KIWA-Norm und GFK-Teichbau.